Rechtsprechung
BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1390/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Rechtliches Gehör - Wegerecht - Rechtswegerschöpfung - Revision - Änderung - Rechtsauffassung
- Judicialis
BGB § 892 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; ZPO § 523; ; ZPO § 278 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Verstoß gegen rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 24.06.1998 - 5 U 1875/97
- BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1390/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1390/98
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).a) Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet als Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 m.w.N.).
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 m.w.N.).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1390/98
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährleistung rechtlichen Gehörs setzt jedoch voraus, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 ).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1390/98
Dass es dies unterlassen hat, ist mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ) nicht zu vereinbaren und verletzt zugleich den Anspruch des Beschwerdeführers auf Gewährung rechtlichen Gehörs. - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1390/98
Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis zu einer entscheidungserheblichen Frage und entscheidet im Urteil entgegengesetzt, ohne die Verfahrensbeteiligten auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben, kommt dies der Verhinderung des erforderlichen Vortrags gleich (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3202). - BGH, 15.01.1997 - VIII ZR 303/96
Überprüfung der Festsetzung der Beschwer durch das Revisionsgericht
Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1390/98
Der Bundesgerichtshof wäre zwar an die Festsetzung des Werts der Beschwer durch das Berufungsgericht auf einen Betrag unterhalb der Revisionssumme nicht gebunden gewesen (vgl. BGH, NJW 1997, S. 1241).